Von der Bedarfsanalyse bis zur Eröffnung der neuen
Badeanlage
Bestandsaufnahme
Die generellen Vorüberlegungen bei der Planung von
Sportanlagen gelten naturgemäß auch hier, jedoch sind sie in
folgenden Punkten besonders auf die Badeanlagen abzustimmen:
Bestandsplan sichten und gegebenenfalls Bestand vermessen bzw.
von Vermessungsbüro vermessen lassen
Im Schwimmbadbau und hier ganz besonders bei
Schwimmsportanlagen gilt es, sehr exakte Maße einzuhalten.
Bestehende Betonbecken weisen in der Praxis für den
Einsatzfall nicht zulässige, beträchtliche Maßabweichungen
auf.
Sportbecken sind in den meisten Fällen nicht wirklich
fluchtend, sodass sich auch an den Sportbahnlängen
beträchtliche Abweichungen zu den internationalen
Wettkampfordnungen ergeben können.
Kanalsituation aufnehmen
Die bestehenden Kanäle sind meist nicht in der Lage, die
durch geltende Normung vorgegebenen Abwässer
aufzunehmen. Der Rückspülwasseranfall kann von den
bestehenden Kanälen vielfach nicht aufgenommen werden.
Bauzustand bewerten - Bauschäden analysieren -
Standfestigkeit prüfen
Diesbezüglich ist eine Analyse der Schwimmbeckenanlage
empfehlenswert, um für eine später zu erfolgende Vorplanung
die richtige Werkstoffwahl treffen zu können.
Baugrunduntersuchungen sind im Zweifelsfalle anzustellen, da
Schwimmbecken nach der heutigen Technologie setzungsfrei zu
gründen sind. Grundwassersituation feststellen. Hochwassermarken festlegen.
Die Überlaufrinnen der Schwimmbecken sind auf +/- 2mm
einzunivellieren.
Versorgung für Elektro, Sanitär, Heizung aufnehmen
In den meisten Fällen ist die Versorgung mit
Elektroenergie, Trinkwasser und Heizenergie für den
Betrieb von zeitgemäßen Anlagen nicht ausreichend. Dies kann
auf die Beantwortung der später zu stellenden
Standortfrage wesentlichen Einfluss haben.
Füllwasseranalysen erstellen (Füllwasser muss
Trinkwasserqualität haben, aber nicht jedes Trinkwasser ist
als Füllwasser geeignet.)

Bedarfsanalyse
Einzugsbereich erheben und bestehende Anlagen im
Einzugsbereich bewerten
Sind seit der Errichtung des Bestandes im Einzugsbereich
andere Anlagen entstanden oder revitalisiert worden?
Nutzergewohnheiten der bestehenden Anlage erheben
Die Wünsche und Erwartungen der künftigen Benutzer
ergründen.
Standort aufgrund der u.U. geänderten städtebaulichen
Bebauung überprüfen.
Hier haben naturgemäß auch die anläßlich der
Bestandsaufnahme festgestellten Mängel einzufließen.
Oftmals hat um Freibadeanlagen eine rege
Siedlungstätigkeit stattgefunden, weshalb eine Freibadeanlage
bzw. Sanierung dort nicht mehr zweckmäßig erscheint.
Bauträger- und Betreiberschaft festlegen
Manchmal scheint es zweckmäßig, eine Badeanlage
aus der Hoheitsverwaltung der Stadt aus- und in
andere städtische Unternehmen einzugliedern, u.U.
Zweckgemeinschaften zu gründen.
Beispielgebende Anlagen besichtigen
Finanzierbarkeit prüfen bzw. Finanzierung sichern
Darauf wird wesentlich Einfluss nehmen, wie die Bauträger-
bzw. Betreiberschaft gelöst wurde.
Pflichtenheft festschreiben
Um passgenaue Vorprojekte erarbeiten lassen zu können, ist
anzuraten, ein grobes Raumkonzept sowie die
Zweckbestimmung der Anlage festzuschreiben.

Vorprojekte aufgrund des Pflichtenheftes erarbeiten lassen
Mittel für die Erarbeitung der Vorprojekte bereitstellen
Ausschuss bzw. Jury gründen
Dieses zur Wahl stehende Gremium muss ein
bäderspezifisches Wissen erarbeiten. Dazu wird es notwendig
sein, beispielgebende Anlagen zu besichtigen und intern für einen möglichst weitreichenden Wissensaufbau
zu sorgen, um nach Vorlage der Vorprojekte die richtige
Auswahl treffen zu können.
Förderungsmöglichkeiten erkunden
Die möglichen Förderungen sind in den Bundesländern und Regierungspräsidien sehr unterschiedlich. Darüber hinaus
beeinflusst auch die
Zweckbestimmung der Anlage deren Förderungswürdigkeit.
Vorteilhaft kann es sein, übergeordnete Behörden einzubinden bzw. deren Beratung
einzuholen.

Projektauswahlen
Aus den eingegangenen Vorprojekten Auswahl treffen

Planungsphase
Zeitplan unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer von
Schwimmbädern erstellen
Freibäder werden in den Sommermonaten,
Hallenbäder vornehmlich in den Wintermonaten frequentiert. Somit
ist eine
Sanierung während der Betriebsstillstandszeiten anzustreben.
Bereits in der Planungsphase ist darauf zu achten, denn so
kurze Bauzeiten verlangen nach koordinierter Vorgangsweise.
Auch ist die Entscheidungsfähigkeit der Kommunalverwaltung in
einem Kalenderjahr nicht durchgängig gleich.
Gesetzliche Bestimmungen sichten
Die Planung hat auf die geltenden Normen aufzusetzen. Der
Gemeindeunfallversicherungsverband hat bei diesen Anlagen
gehört zu werden.
Werkstoffwahl treffen
In einer Badeanlage kommt der Werkstoffwahl für das Herz
der Anlage - die Schwimmbecken - wesentlicher
Stellenwert zu. Auch auf den Sanierungszeitplan hat die Werkstoffwahl augrund der
physikalischen Eigenschaften wesentlichen Einfluss.
Schwimmbeckenauskleidung, wie etwa Verfliesung kann nur in
frostfreien Perioden erfolgen. Metallschwimmbecken können
zwar in den Wintermonaten montiert werden, jedoch hat die Beckenmontage in frostfreien Zeiträumen zu erfolgen.
Festlegen der Verfahrenskombination der Badewasseraufbereitung
Auch hier ist eine Werkstoffentscheidung zu treffen.
Außenrohrleitungen, vornehmlich aus Polypropylen/PVC hart
oder ähnlichen, sind nur in frostfreien Zeiträumen möglich.
Beheizungsart auswählen
Die Beheizung von Schwimmanlagen wird in den meisten
Fällen durch Einsatz von Alternativenergien erfolgen.
Durch Entscheidung in diesem Fragenkomplex kann eine
Verknüpfung mit anderen städtischen Unternehmen
herbeigeführt werden (Blockheizkraftwerke oder ähnliche).
Vergabeart festlegen
Schwimmbadbau ist Spezialistenarbeit.
Es ist zu prüfen, wie weit badspezifische Anlagen in Lose
zusammengeschlossen werden können. Beispiel: Schwimmbecken mit der
Beckenhydraulik und Badewasseraufbereitung. Vergabe der
gesamten Bauleistung an Generalunternehmer.
Ausschreibungsart festlegen
Offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren nach
vorangegangenem öffentlichen Teilunternehmerwettbewerb,
freihändige Vergabe.
Erstellen der Leistungsverzeichnisse

Einholen Baugenehmigungen
Einarbeiten der Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren in
die Ausschreibungsunterlagen

Vergabe der Leistungen

Detailplanung
In Abstimmung und unter Einbeziehung des Know Hows der
Fachunternehmen

Durchführungsphase
Nach Finanz- und Terminplan

Eröffnung

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